Allgemeine Einkaufsbedingungen der Marvel Fusion GmbH (nachfolgend: AEB)

Stand 05/2026

Anwendungsbereich der AEB

1. Die nachfolgenden AEB gelten für alle Bestellungen, Beauftragungen und (Einkaufs-, Werkliefer-, Werk-, Dienst- etc.) Verträge (nachfolgend zusammengefasst: Bestellungen), bei denen die Marvel Fusion GmbH
und/oder etwaige mit der Marvel Fusion GmbH im Sinne von § 15 AktG verbundene Unternehmen (nachfolgend jeweils: Marvel Fusion) Besteller, Auftraggeber und/oder Käufer sind, es sei denn, es wurde Abweichendes in Textform vereinbart. Die nachfolgenden AEB gelten nur gegenüber Unternehmern bzw. juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinn des § 310 Abs. 1 BGB.

2. Die AEB werden von Marvel Fusion von Zeit zu Zeit aktualisiert; die jeweils aktuelle Version ist auf www.marvelfusion.com zu finden. Es gilt derjenige Versionsstand der AEB, auf den die Bestellung in Textform verweist, bei fehlender Versionsangabe in der Bestellung die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuell veröffentlichte Version der AEB. Die AEB existieren in einer deutschen und englischen Version; maßgeblich ist jeweils jene Version, deren Sprache der Sprache der Bestellung entspricht.

3. Vorformulierte Vertragsbedingungen des Vertragspartners (nachfolgend auch: Lieferant) – als „Allgemeine Lieferbedingungen“ oder ähnlich bezeichnet – gelten nicht und deren Einbeziehung wird ausdrücklich widersprochen. Diese werden auch durch vorbehaltlose Entgegennahme von Dokumenten (Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, etc.), in denen auf diese verwiesen wird, und/oder die Annahme von Lieferungen/ Leistungen sowie durch Erfüllungs- oder sonstige Handlungen seitens Marvel Fusion nicht anerkannt.

4. Nach erstmaliger Einbeziehung der AEB in eine Bestellung gelten diese in der laufenden Geschäftsbeziehung zum Lieferanten auch für alle zukünftigen Geschäfte und Lieferungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AEB und einer erneuten Einbeziehung bedarf.

5. Jegliche rechtsgeschäftliche Erklärung seitens Marvel Fusion bedarf der Textform. Erklärungen von Marvel Fusion, die offensichtlichen Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthalten, sind nicht verbindlich und verpflichten den Lieferanten zur Rückfrage.

6. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestellung und einer Regelung der AEB genießt erstere den Vorrang.

Bestellung – Zustandekommen, Änderung und Stornierung

7. Schweigen seitens Marvel Fusion, bspw. als Reaktion auf eine abweichende Auftragsbestätigung des Lieferanten oder auf eine schriftliche Zusammenfassung einer vorausgehenden mündlichen Verhandlung oder Besprechung durch den Lieferanten, bedeutet keine Zustimmung von Marvel Fusion.

8. Bloße Anfragen von Marvel Fusion, insbesondere Einladungen zur Angebotslegung, sind unverbindlich und berechtigen nicht zu einer Vergütung; den Aufwand für die Angebotserstellung hat der Lieferant unter allen Umständen selbst zu tragen.

9. Sofern der Lieferant die durch Marvel Fusion in Textform getätigte Bestellung nicht innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen ausdrücklich ablehnt, gilt der Vertrag mit dem in der Bestellung aufgeführten Inhalt und Liefertermin als verbindlich bestätigt und als zustande gekommen, sofern Marvel Fusion den Lieferanten in der Bestellung in Textform auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens ausdrücklich hingewiesen hat.

10. Angebote und Kostenvoranschläge des Lieferanten sind verbindlich und können von Marvel Fusion innerhalb der Annahmefrist angenommen werden; fehlt die Angabe einer Annahmefrist, kann das Angebot des Lieferanten von Marvel Fusion innerhalb von 6 Wochen ab Zugang angenommen werden.

11. Ist der Bestellung von Marvel Fusion kein bindendes Angebot des Lieferanten vorausgegangen, ist Marvel Fusion zum Widerruf der Bestellung berechtigt, wenn Marvel Fusion nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang einer Bestellung die Auftragsbestätigung des Lieferanten zugeht. Soweit die Auftragsbestätigung des Lieferanten von der Bestellung von Marvel Fusion inhaltlich abweicht, muss der Lieferant dies in der Auftragsbestätigung besonders hervorheben; solche Abweichungen werden nur Vertragsinhalt, soweit Marvel Fusion diese ausdrücklich schriftlich annimmt.

12. Marvel Fusion kann vor Lieferung bzw. Leistungserbringung jederzeit die Änderung einer Bestellung in Textform verlangen, wenn dies dem Lieferanten spätestens 10 Kalendertage vor dem Liefer- bzw. Leistungsdatum mitgeteilt wird. Der Lieferant darf ein solches Verlangen nur aus wichtigem Grund ablehnen. Reagiert der Lieferant auf eine in Textform erfolgte Änderungsanfrage von Marvel Fusion nicht, gilt Ziff. 9 dieser AEB entsprechend.

13. Marvel Fusion ist berechtigt, Bestellungen vor Lieferung oder vor der Leistungserbringung vollständig oder teilweise durch eine entsprechende Textformerklärung zu stornieren, soweit der Bedarf von Marvel Fusion an bestellten Waren oder Leistungen bereits vor deren Lieferung oder vor der Leistungserbringung aus Gründen entfällt, die außerhalb des Einflussbereichs von Marvel Fusion liegen. Dies betrifft insbesondere unvorhersehbare Störungen in Lieferbeziehung zu Kunden oder ein unvorhersehbares Scheitern interner Forschungs- und Entwicklungsprojekte, soweit dies den Bedarfsfortfall bewirkt. In diesem Fall schuldet Marvel Fusion die Erstattung der bis zur Stornierung im Vertrauen auf die Bestellung bei dem Lieferanten nachweislich angefallenen Kosten und Aufwendungen, es sei denn, die Lieferung von Standardwaren oder -
leistungen wurde storniert und dem Lieferanten ist deren Veräußerung an einen Dritten möglich und zuzumuten. Der Lieferant wird auf Verlangen von Marvel Fusion vor dessen Entscheidung über die Stornierung unverzüglich in Textform Auskunft erteilen über die Kosten und Aufwendungen und seine Möglichkeiten einer Drittveräußerung von Standardwaren oder -leistungen. Erteilt der Lieferant die Auskunft nicht oder verspätet, besteht auch kein Erstattungsanspruch des Lieferanten nach dieser Ziffer. Gesetzliche Kündigungsrechte von Marvel Fusion (z.B. nach § 648 BGB) bleiben unbenommen. Lieferung/Leistung

14. Liefer-/Leistungstermin ist der von Marvel Fusion in der jeweiligen Bestellung angegebene Zeitpunkt, zu dem die Lieferung/Leistung am Liefer-/Leistungsort zu erbringen ist bzw. abgeschlossen sein muss. Bei Angabe einer Lieferfrist beginnt diese mit Zugang der Bestellung zu laufen. Für die Rechtzeitigkeit ist die Möglichkeit der Übernahme bzw. Abnahme durch Marvel Fusion maßgeblich. Der Lieferant anerkennt, dass die Einhaltung von Liefer-/Leistungstermin und Liefer-/Leistungsort eine wesentliche Vertragspflicht ist.

15. Marvel Fusion ist berechtigt, eine vorzeitige oder verspätete Lieferung/Leistung abzulehnen und auf Gefahr und Kosten des Lieferanten an diesen zurückzusenden. Bei vorzeitigen Lieferungen ist Marvel Fusion berechtigt, daraus resultierende Kosten (z.B. für Lagerung oder Versicherung) dem Lieferanten in Rechnung zu stellen bzw. von der Vergütung in Abzug zu bringen.

16. Im Falle einer (drohenden) Verspätung ist der Lieferant – unabhängig vom Grund der Verspätung – verpflichtet, Marvel Fusion hiervon unter Angabe der Gründe sowie der voraussichtlichen (weiteren) Verzögerung umgehend in Textform in Kenntnis zu setzen.

17. Marvel Fusion ist berechtigt, Teil-, Minder- oder Mehrlieferungen/-leistungen abzulehnen und auf Gefahr und Kosten des Lieferanten an diesen zurückzusenden. Satz 2 der Ziff. 15 16 dieser AEB gilt entsprechend.

18. Die Lieferung herzustellender oder zu entwickelnder Waren/Leistungen bedarf einer von Marvel Fusion in Textform erklärten Abnahme. Mit der Abnahme erfolgt der Gefahrübergang nach Ziff. 25 26 dieser AEB. Eine konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme der Ware/Leistung durch Marvel Fusion oder durch ein Schweigen auf eine etwaige Abnahmefrist ist ausgeschlossen.

19. Mit jeder Lieferung ist Marvel Fusion ein Lieferschein zu übergeben, in dem positionsweise Art und Anzahl der gelieferten Waren mit den jeweiligen Bestell- und Artikelnummern, der Marvel Fusion Bestellnummer sowie alle Informationen zur Feststellung einer Präferenzberechtigung (z.B. Ursprungserklärung) und zur
zollrechtlichen Qualifikation (cCountry of origin und Zolltarifnummer (HS Code)) anzugeben sind. Der Lieferschein muss in digitaler Form an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse purchasing@marvelfusion.com versendet werden.

20. Im Falle des Verzugs ist der Lieferant verpflichtet, eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 1% des Netto-Werts der vom Verzug betroffenen Bestellposition für jede angefangene Zeiteinheit des Verzugs, höchstens jedoch 5% des Netto-Werts der der vom Verzug betroffenen Bestellposition, an Marvel Fusion zu bezahlen. Die Zeiteinheit beträgt ein Kalendertag bei vertraglichen Lieferfristen von weniger als einem Monat. Die Zeiteinheit beträgt eine Kalenderwoche bei vertraglichen Lieferfristen von mehr als einem Monat. Gegen entsprechenden Nachweis hat der Lieferant einen darüberhinausgehenden Schaden ebenso zu ersetzen wie den sonstigen Aufwand, welcher Marvel Fusion durch einen drohenden oder tatsächlichen Verzug entsteht (z.B. Kosten für beschleunigten Transport). Das Recht von Marvel Fusion zum (teilweisen) Vertragsrücktritts bleibt davon unberührt.

21. Der Lieferant wird Marvel Fusion über die Notwendigkeit, den Auftrag oder einzelne Teile davon an einen Sub-Auftragnehmer zu vergeben, vor Vertragsabschluss in Textform informieren. Die Weiter- und Untervergabe von Bestellungen an Dritte ist ohne Zustimmung von Marvel Fusion in Textform unzulässig und berechtigt Marvel Fusion, ganz oder teilweise von der Bestellung zurückzutreten sowie Schadensersatz zu verlangen. Der Lieferant bleibt in jedem Fall, d.h. auch bei Zustimmung seitens Marvel Fusion zur (teilweisen) Untervergabe, für die Vertragserfüllung selbst voll verantwortlich. Etwaigen Selbstbelieferungsvorbehalten sowie Freizeichnungsklauseln (z.B. „Angebot bzw. Preis freibleibend“, „Lieferung solange Vorrat reicht“) des Lieferanten wird ausdrücklich widersprochen. Macht der Lieferant nicht ausreichend kenntlich, dass er nicht der Hersteller der Ware ist, schuldet er im Zweifel die Herstellung
und Lieferung einer von Marvel Fusion bestellten Ware und muss sich rechtlich wie ein Hersteller behandeln lassen.

22. Auch ohne explizite Nennung in der Bestellung gehören zum Lieferumfang jeweils auch Datenblätter, Montageanleitungen, Betriebs- und Wartungshandbücher sowie Ersatz- und Verschleißteillisten in deutscher oder englischer Sprache.

23. Der Lieferant ist verpflichtet, sämtliche außenwirtschaftsrechtlichen (Einfuhr-)Genehmigungen auf eigene Kosten zu beschaffen und Marvel Fusion über das Erfordernis einer eventuellen Ausfuhrgenehmigung informiert zu halten. Dasselbe gilt für eine etwaige Dual-Use-Klassifizierung der bestellten Ware. Liefer-/Leistungsort, Gefahr- und Eigentumsübergang

24. Sofern in der Bestellung nicht anders angeführt ist, Liefer-/Leistungsort sowie Erfüllungsort jener Betrieb von Marvel Fusion, für den die Lieferung/Leistung bestimmt ist. Die Lieferung/Leistung hat zudem zu der in
Textform vereinbarten Zeit sowie auf die in Textform vereinbarte Weise zu erfolgen. Die Lieferung ist vorbehaltlich anderer Vereinbarung in Textform gemäß „DDP angegebener Liefer-/ Leistungsort“ (Incoterms 2020) durchzuführen.

25. Die Gefahr geht erst nach Abladung und Übernahme der Ware am Lieferort bzw. Abnahme einer werkvertraglichen Leistung am Leistungsort über.

26. An Marvel Fusion gelieferte Ware geht spätestens mit ihrer vollständigen Bezahlung in das unbeschränktes Eigentum von Marvel Fusion über. Über den einfachen Eigentumsvorbehalt des Lieferanten hinausgehende Eigentumsvorbehalte erkennt Marvel Fusion nicht an. Marvel Fusion ist unabhängig vom Eigentumsvorbehalt zur Nutzung, Weiterverarbeitung und Veräußerung sowie zur Verbindung und Vermischung gelieferter Ware mit anderen Waren berechtigt.

Preise, Rechnung und Zahlung

27. Die in der Bestellung angegebenen Preise sind Brutto-Fixpreise und vergüten dem Lieferanten auch alle von ihm zu bezahlenden Gebühren, Steuern und sonstige Abgaben, Kosten für Transport und Versicherung der Lieferung/Leistung sowie sonstigen Aufwände für die vollständige Erbringung der Lieferung/Leistung (insbesondere: branchenübliche Verpackung).

28. Mangels anderer Vereinbarung in Textform hat der Lieferant EUR-Preise zu verrechnen und dementsprechend Rechnung zu legen.

29. Rechnungen haben den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung zu entsprechen und alle für eine Nachprüfung des Rechnungsbetrags erforderlichen Angaben, insbesondere die dazugehörige Marvel Fusion Bestellnummer oder Kostenstelle, zu enthalten. Ist dies nicht der Fall, sind daraus resultierende Verzögerungen bei der Begleichung der Rechnung vom Lieferanten zu verantworten. Marvel Fusion behält sich zudem vor, Rechnungen, die den genannten Anforderungen nicht entsprechen, unbearbeitet zurückzusenden; die Rechnung gilt in diesem Fall als nicht gelegt. Rechnungen müssen in elektronisch strukturiertem Format (E-Rechnung) an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse accounting@marvelfusion.com verschickt werden. Vertraglich vereinbarte Anzahlungsrechnungen müssen ebenfalls den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und es ist zwingend eine finale Schlussrechnung zu stellen. Ist die Lieferung/Leistung unvollständig oder mangelhaft, ist Marvel Fusion berechtigt, die Zahlung bis zur vollständigen mangelfreien Erfüllung zurückzuhalten.

30. Sofern nicht anders vereinbart und unter der Voraussetzung einer vollständigen und mangelfreien Lieferung/Leistung erfolgt die Zahlung binnen 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung mit 3% Skonto oder binnen 60 Kalendertagen netto. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn die Anweisung zur Durchführung am letzten Tag der vorstehend angeführten Frist erfolgt.

31. Einer Zahlung seitens Marvel Fusion kann ein (sonstiger) Erklärungsgehalt nicht beigemessen werden; insbesondere bedeutet eine Zahlung nicht eine (vorbehaltlose) Abnahme und /oder ein Anerkenntnis einer Forderung, und zwar weder dem Grunde noch der Höhe nach.

32. Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p.a. gelten als vereinbart. Verzug liegt nicht vor, wenn der Lieferant nicht in Übereinstimmung mit den Regelungen dieser AEB Rechnung gelegt hat.

33. Marvel Fusion ist jederzeit zur Aufrechnung mit eigenen (bzw. Forderungen von verbundenen Unternehmen) berechtigt. Eine Aufrechnung des Lieferanten mit wie immer gearteten Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderung wurde von Marvel Fusion in Textform anerkannt oder durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt.

34. Die Abtretung von Forderungen des Lieferanten gegen Marvel Fusion bedarf der vorherigen Zustimmung von Marvel Fusion in Textform.

Steuern, Quellensteuer und Abgaben

35. Sämtliche von dem Lieferanten im Zusammenhang mit der Lieferung/Leistung geschuldeten Steuern, Abgaben und sonstigen öffentlichen Lasten – gleich welcher Art und Jurisdiktion – sind mit den vereinbarten Preisen abgegolten, sofern nicht ausdrücklich anderweitig in der Bestellung vereinbart. Die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.

36. Soweit Marvel Fusion gesetzlich verpflichtet ist, von den an den Lieferanten zu leistenden Zahlungen Quellensteuern oder vergleichbare Steuerabzüge (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abzugssteuern nach §§ 50a, 43 EStG bzw. vergleichbare ausländische Vorschriften) einzubehalten und an die zuständige Finanzbehörde abzuführen, ist Marvel Fusion hierzu berechtigt und verpflichtet. Der einbehaltene Betrag gilt insoweit als an den Lieferanten geleistet. Marvel Fusion wird dem Lieferanten unverzüglich eine Bescheinigung über den einbehaltenen und abgeführten Betrag zur Verfügung stellen.

37. Der Lieferant trägt die wirtschaftliche Last sämtlicher Quellensteuern und Steuerabzüge. Eine Aufstockung der vereinbarten Vergütung zum Ausgleich von Quellensteuerabzügen (sogenannte Gross-up-Verpflichtung)
besteht nicht, es sei denn, dies wird ausdrücklich in Textform vereinbart.

38. Der Lieferant ist verpflichtet, Marvel Fusion rechtzeitig alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Anwendung eines ermäßigten Quellensteuersatzes oder einer Quellensteuerbefreiung nach einem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen oder sonstigen steuerlichen Vorschriften erforderlich sind, insbesondere gültige Ansässigkeitsbescheinigungen und Freistellungsbescheinigungen. Legt der Lieferant die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig vor, erfolgt der Steuerabzug zum vollen gesetzlichen Satz; eine Erstattung durch Marvel Fusion ist ausgeschlossen.

39. Der Lieferant stellt Marvel Fusion von sämtlichen Steuernachforderungen, Zinsen, Säumniszuschlägen und Bußgeldern frei, die darauf beruhen, dass der Lieferant seine steuerlichen Pflichten – insbesondere die ordnungsgemäße Abführung von Umsatzsteuer oder die Bereitstellung zutreffender steuerlicher Bescheinigungen – nicht erfüllt hat.

Qualitätssicherung/Mängelhaftung und Gewährleistung

40. Jede vom Lieferanten gelieferte Ware und von ihm erbrachte Werkleistung muss den in Textform vertraglich vereinbarten Eigenschaften (Spezifikation), den gewöhnlich vorausgesetzten bzw. objektiv erforderlichen Eigenschaften, den Eigenschaften eines vom Lieferanten im Vorfeld gelieferten und von Marvel Fusion freigegebenen Musters, Modells oder Prototypen sowie allen einschlägigen Normen und (Rechts-)Vorschriften, insbesondere auch jenen über Chemikalien und verbotene Inhaltsstoffe (REACH-Verordnung, RoHS-Richtlinie) entsprechen. Darüber hinaus sind die Vorgaben in etwaigen von Marvel Fusion verwendeten Ausschreibungsunterlagen einzuhalten und ist der zum Bestellzeitpunkt anerkannte Stand der Technik, sowohl betreffend Herstellmethode als auch betreffend Ausführung der Ware bzw. der Werkleistung, zu wahren. Jede gelieferte Ware und Werkleistung muss zudem als neue Originalware geliefert werden, sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Jede gelieferte Ware und erbrachte Werkleistung und muss die in Textform vertraglich vereinbarten oder die für den vereinbarten oder gewöhnlichen Zweck notwendigen Bauartgenehmigungen, Zulassungen und/oder Zertifizierungen aufweisen. Bei Widersprüchen zwischen den vorgenannten Anforderungen hat stets der höchste Anforderungsmaßstab Vorrang.

41. Ist der Lieferant der Meinung, dass Ausschreibungsunterlagen oder sonstige Anweisungen widersprüchlich, unvollständig, unklar und/oder sinnwidrig sind, so hat er Marvel Fusion davon umgehend, jedenfalls aber noch vor einer Angebotslegung, in Textform in Kenntnis zu setzen und einen Lösungsvorschlag zu machen.

42. Der Lieferant ist verpflichtet, die Qualität und Quantität seiner Lieferung/Leistung selbst vollständig zu prüfen und Marvel Fusion ggf. umgehend von einem Mangel in Kenntnis zu setzen. Der Lieferant ist verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem auf eigen Kosten zu unterhalten (z.B. gemäß DIN EN ISO 9001) und seine Zertifizierung nachzuweisen. Der Lieferant wird auf Verlangen von Marvel Fusion, insbesondere bei geplanten Serienlieferungen, den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung in Textform mit Marvel Fusion verhandeln und abschließen. Marvel Fusion wird nur im Falle eines beidseitigen Handelsgeschäfts (Warenkauf und Werklieferung) unverzüglich nach Eingang der Lieferungen am Liefer-/Leistungsort prüfen, ob sie der bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen, ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder äußerlich erkennbare Mängel vorliegen. Entdeckt Marvel Fusion bei den
vorgenannten Prüfungen oder später einen Mangel, wird er diesen dem Lieferanten anzeigen. Rügen können innerhalb eines Monats seit Lieferung oder Leistung oder, sofern die Mängel erst bei Be- oder Verarbeitung oder Ingebrauchnahme bemerkt werden, seit ihrer Feststellung erhoben werden. Marvel Fusion obliegen gegenüber dem Lieferanten keine weitergehenden als die vorstehend genannten Prüfungen und Anzeigen, insbesondere nicht bei Bestellungen, die kein beidseitiges Handelsgeschäft darstellen.

43. Der Lieferant ist nach Wahl von Marvel Fusion verpflichtet, innerhalb angemessener Frist mangelhafte Ware auszutauschen bzw. mangelhafte Leistungen neuerlich zu erbringen, den Mangel zu beheben – dies jeweils
auf eigene Kosten und eigenes Risiko – oder Marvel Fusion eine angemessene Preisminderung zu gewähren und Gutschrift zu erteilen. Marvel Fusion ist berechtigt, den Austausch der gesamten Warenlieferung oder die Rückabwicklung des Vertrages auch dann zu verlangen, wenn nur einzelne Stücke oder Teile der Lieferung/Leistung mangelhaft sind. Das Recht des (teilweisen) Vertragsrücktritts bleibt davon unberührt. Ersatzlieferungen gehen mit ihrer Lieferung in das Eigentum von Marvel Fusion über. Die Rücksendung mangelhafter Waren erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Lieferanten.

44. Der Lieferant ist verpflichtet, sämtliche zur stückweisen Identifikation serienmäßig produzierter Waren erforderliche Informationen (Serien- und Chargennummern, Date Codes, etc.) dem Stand der Technik entsprechend zu erheben, zu speichern und Marvel Fusion auf dessen Verlangen umgehend und
unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, widrigenfalls daraus resultierende (Such-, Rückruf-, etc.) Kosten vollumfänglich vom Lieferanten zu tragen sind. Zusätzlich hat der Lieferant den Aufwand von Marvel Fusion für einen erforderlichen Aus- und Einbau mangelhafter Ware oder Werklieferung und für eine erforderliche
Mangel(verdacht)analyse zu tragen. Der nach diesen AEB zu ersetzende interne Arbeitsaufwand von Marvel Fusion wird mit einem Stundensatz von EUR 75 abgerechnet.

45. Sachmängelansprüche verjähren in 3 Jahren, soweit das Gesetz keine längeren Fristen vorsieht. Rechtsmängelansprüche verjähren in 5 Jahren, soweit das Gesetz keine längeren Fristen vorsieht. Die Verjährungsfrist beginnt für Lieferungen ohne Aufstellung und Montage mit Eingang bei dem vom Besteller benannten Bestimmungsort, für Lieferungen mit Aufstellung oder Montage sowie von Werkleistungen mit deren Abnahme.

Rechte an Leistungsergebnissen

46. Soweit eine Bestellung Entwicklungs- oder Anpassungsleistungen für Marvel Fusion beinhaltet oder betrifft, erhält Marvel Fusion an den materiellen und immateriellen Ergebnissen dieser Leistung des Lieferanten, und zwar im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Entstehung, alle ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte und kann diese ohne jede zeitliche, örtliche oder sachliche Einschränkung kommerziell nutzen und verwerten. Bestehen die Leistungsergebnisse in übertragbaren Schutzrechten, ist der Lieferant verpflichtet, umgehend alle rechtlichen und tatsächlichen Schritte zu setzen, um den vollständigen, uneingeschränkten und unbelasteten Rechtsübergang sicherzustellen. Sämtliche Kosten aus und im Zusammenhang mit dieser Rechtseinräumung bzw. –übertragung (einschließlich einer vom Lieferanten zu zahlenden Arbeitnehmererfindervergütung) sind mit dem mit Marvel Fusion in der Bestellung vereinbarten Preis abgegolten.

47. Der Lieferant leistet nach Ziffn. 4042 1 bis 4547 6 dieser AEB Gewähr, dass durch seine Lieferung/Leistung weder eigene noch Schutz- und Urheberrechte Dritter verletzt werden. Insoweit die vom Lieferanten zu erbringende Lieferung/Leistung die Nutzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten, über die Marvel Fusion der Lieferant bereits vor der Bestellung verfügte oder über welche Dritte bis zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung an Marvel Fusion verfügen, stellt der Lieferant für Marvel Fusion kostenfrei sicher, dass Marvel Fusion diejenigen nicht ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesen Schutz- und Urheberrechten erhält, welche für die in der Bestellung vereinbarte bzw. bestimmungsgemäße Verwendung der bestellten Ware/Leistung durch Marvel Fusion erforderlich sind.

Freistellung, Haftung, Versicherung

48. Unbeschadet der Haftung des Lieferanten nach den gesetzlichen Bestimmungen stellt der Lieferant Marvel Fusion, seine Vertreter, Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter von allen Schadensersatz- und
Aufwendungsersatzansprüchen Dritter aufgrund mangelhafter Lieferungen und Leistungen des Lieferanten, insbesondere solcher aus Produkt- und Produzentenhaftung, oder aufgrund der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen des Lieferanten frei. Insoweit ist der Lieferant auch verpflichtet, Marvel Fusion alle Kosten und Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass Marvel Fusion wegen mangelhafter Lieferungen des Lieferanten dazu verpflichtet ist, eine mangelhafte Ware/Leistung zu untersuchen, auszubauen, auszutauschen, zurückzurufen, eine Feldaktion durchzuführen, eine Warnung zu erteilen oder die Kunden von Marvel Fusion oder Dritte wegen eines Mangels der Lieferungen des Lieferanten in sonstiger Weise zu informieren. Für den bei Marvel Fusion intern anfallenden Aufwand gilt S.3 der Ziff. 44 5 dieser AEB. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen wird Marvel Fusion den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterrichten.

49. Der Lieferant ist zudem verpflichtet, eine dem Geschäftsumfang zu Marvel Fusion angemessene Betriebshaftpflicht- und Produkthaftungsversicherung bei einer renommierten Versicherungsgesellschaft auf eigene Kosten abzuschließen und für die Dauer der Geschäftsbeziehung zu Marvel Fusion aufrecht zu erhalten. Der Lieferant ist jederzeit verpflichtet, nach Aufforderung einen Nachweis des Bestehens dieser Versicherung vorzulegen. Marvel Fusion ist außerdem berechtigt, etwaig ausständige Prämienzahlungen auf Rechnung des Lieferanten zu leisten.

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse

50. Der Lieferant ist verpflichtet, über die Geschäftsbeziehung mit Marvel Fusion Stillschweigen zu bewahren und alle nicht-öffentlichen Informationen, die Marvel Fusion oder dessen Geschäftspartner betreffen („Geschäfts und Betriebsgeheimnisse“), nur zum Abschluss und zur Ausführung der Bestellung zu verwenden und auch nach Erfüllung des jeweiligen Vertrags geheim zu halten; er ist insbesondere verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, insbesondere die von Marvel Fusion bereit gestellten Spezifikationen, Zeichnungen, Modelle, Rezepte und Werkzeuge, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und diese nicht widmungswidrig – einschließlich für Zwecke des Trainings von KI-Systemen – zu verwenden. Der Lieferant wird seine Mitarbeiter und sonstige Repräsentanten zur Geheimhaltung verpflichten. Es dürfen nur jene Mitarbeiter des Lieferanten Zugang zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen haben, derer sich der Lieferant bei der Vertragserfüllung bedient und deren Involvierung zum Zwecke der Erfüllung der Bestellung notwendig ist. Dokumente und alle anderen Datenträger verbleiben im Eigentum desjenigen, der sie zur Verfügung gestellt hat; auf Verlangen sind sie umgehend und ohne Anfertigung von Kopien zurückzustellen. Gegebenenfalls zwischen den Vertragsparteien individuell ausverhandelte Geheimhaltungsvereinbarungen gelten zusätzlich und – im Konfliktfall – vorrangig; dasselbe gilt für Geheimhaltungserklärungen des Lieferanten, die dieser auf Verlangen von Marvel Fusion abgegeben hat.

51. Wenn und soweit es zur Erfüllung seiner Vertragspflichten erforderlich ist, darf der Lieferant der Geheimhaltung unterliegende Informationen nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Marvel Fusion an seine gemäß Ziffer 2122 eingebundenen Sub-Auftragnehmer weitergeben. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Sub-Auftragnehmer mindestens im Umfang des vorstehenden Absatzes zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schlussbestimmungen

52. Für diese Einkaufsbedingungen und die Rechtsbeziehungen zwischen Marvel Fusion und dem Lieferanten aus und im Zusammenhang mit Bestellungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen
Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht).

53. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit Bestellungen zwischen Marvel Fusion und dem Lieferanten ergebenden Streitigkeiten ist München, Deutschland, soweit der Lieferant Kaufmann ist. Marvel Fusion ist berechtigt, den Lieferanten stattdessen auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder an einem sonstigen zuständigen Gericht zu verklagen. Der Lieferant hat alle seine vertraglichen Verpflichtungen ungeachtet der Anhängigkeit eines Rechtsstreits oder eines damit zusammenhängenden Verfahrens weiterhin vollständig und bedingungslos zu erfüllen.

54. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AEB, einer Bestellung oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen oder deren Bestandteile